Lichteinfall in einer schmalen Sandsteinschlucht

Cybersicherheit · Die Sicherungskette

Sicherheit ist eine Kette.
Wir prüfen jedes Glied.

Eine Kletterin ist nur so sicher wie das schwächste Glied ihrer Sicherungskette. Für Unternehmen gilt seit NIS2 dasselbe – bis in die Lieferkette und bis in die Geschäftsleitung.

Die Geschichte

Jedes Glied zählt – auch das beim Lieferanten.

NIS2 macht Cybersicherheit zur Führungsaufgabe. Es reicht nicht mehr, einzelne Maßnahmen umzusetzen: Risikomanagement, Meldewege, Notfallpläne, Lieferanten und Schulungen müssen als Kette funktionieren. Wir prüfen jedes Glied, schließen die Lücken und halten das System mit einem ISMS dauerhaft belastbar.

Wann Sie uns brauchen

  • Sie wissen nicht sicher, ob Ihr Unternehmen unter NIS2 fällt – oder als Lieferant indirekt betroffen ist.
  • Die Registrierung beim BSI steht noch aus oder ist unvollständig.
  • Ihre Geschäftsleitung will ihre Haftungsrisiken verstehen und die Pflichtschulung absolvieren.
  • Sie sind Finanzunternehmen und müssen die Anforderungen von DORA umsetzen.
  • Es gibt Sicherheitsmaßnahmen, aber kein dokumentiertes, gelebtes ISMS.

Unser Angebot

Von der Betroffenheit bis zum laufenden Betrieb.

Betroffenheitsanalyse & BSI-Registrierung

Wir prüfen, welches Regelwerk und welche Kategorie für Ihr Unternehmen relevant sind, und dokumentieren die Einordnung. Bei erforderlicher BSI-Registrierung unterstützen wir bei der Zusammenstellung der Angaben und begleiten den Registrierungsprozess.

Gap- & Risikobewertung

Ist-Stand gegen die Anforderungen des BSIG bzw. von DORA, priorisiert nach Risiko.

ISMS-Aufbau

Richtlinien, Prozesse, Rollen und Nachweise – orientiert an ISO/IEC 27001 und passend zu Ihrer Größe.

Meldewesen & Notfallmanagement

Meldeprozesse für erhebliche Sicherheitsvorfälle, Notfall- und Wiederanlaufpläne, Übungen.

Lieferketten-Sicherheit

Kritische Dienstleister identifizieren, bewerten und vertraglich absichern.

ISMS als Managed Service

Unser ISMS-Tool dokumentiert, erinnert und berichtet – wir betreiben es mit Ihnen dauerhaft.

Vorgehen

So kommen wir ans Ziel.

Betroffenheit klären

Sektor, Größe und Rolle prüfen – inklusive Registrierungspflicht.

Lücken bewerten

Gap- und Risikoanalyse mit priorisiertem Maßnahmenplan.

Kette schließen

Maßnahmen umsetzen, ISMS aufbauen, Geschäftsleitung schulen.

Dauerhaft sichern

Betrieb, Nachweise und kontinuierliche Verbesserung als Managed Service.

Aus unseren Projekten

Schon umgesetzt.

Ausgewählte Projekte unserer Teams – aus Gründen der Vertraulichkeit ohne Kundennamen. Details besprechen wir gern persönlich.

Cybersicherheit · Europäischer Konzern

NIS2-Betroffenheit für einen Konzern geklärt

Ziel
Für die deutschen und österreichischen Gesellschaften eines europäischen Konzerns klären, wer unter NIS2 fällt – und welche Pflichten daraus für Geschäftsleitung und IT folgen.
Unsere Rolle
Betroffenheits- und Sektorenanalyse nach BSIG, Analyse der operativen, rechtlichen und regulatorischen Verantwortlichkeiten je Gesellschaft, Gap-Analyse nach NIS2, Schulungen für Geschäftsleitung und IT-Abteilungen – abgestimmt mit der externen Rechtsberatung.
Ergebnis
Betroffenheitsindikationen je Gesellschaft, ein priorisiertes Bild der Lücken und ein Blueprint für eine Group-CISO-Governance der Landesgesellschaften.
Cybersicherheit · Mehrere Kunden

ISMS beim Kunden aufgebaut

Ziel
Informationssicherheit systematisch steuern – mit einem ISMS, das zur Organisation passt.
Unsere Rolle
Aufbau des Informationssicherheits-Managementsystems mit Rollen, Prozessen, Richtlinien und Risikomanagement – vom Geltungsbereich bis zum laufenden Verbesserungszyklus.
Ergebnis
Ein ISMS im laufenden Betrieb, das Verantwortlichkeiten und Risiken nachvollziehbar steuert.
Cybersicherheit · Mehrere Kunden

BSI IT-Grundschutz eingeführt

Ziel
Informationssicherheit nach einem anerkannten deutschen Standard umsetzen und nachweisbar machen – mit der Methodik des BSI IT-Grundschutzes.
Unsere Rolle
Einführung nach BSI-Standard 200-2: Strukturanalyse, Schutzbedarfsfeststellung, Modellierung mit den Bausteinen des IT-Grundschutz-Kompendiums, IT-Grundschutz-Check und Realisierungsplan für offene Anforderungen.
Ergebnis
Sicherheitsmaßnahmen nach BSI IT-Grundschutz, die sich gegenüber Prüfern und Aufsicht nachweisen lassen.
Cybersicherheit · Managed Service

NIS2 als Managed Service

Ziel
Unternehmen, die unter NIS2 fallen, dauerhaft entlasten – ohne dass sie eine eigene Stabsstelle für Informationssicherheit aufbauen müssen.
Unsere Rolle
Laufende Betreuung durch MSC: Sicherheits-Framework nach CyberFundamentals (CyFun) 2025 und ISO/IEC 27001/27002 eingeführt und aufgebaut; im BSI-Portal als offizieller NIS2-Ansprechpartner des Kunden eingetragen, Kommunikation mit dem BSI übernommen, NIS2-Findings nachverfolgt, interne NIS2-Audits koordiniert.
Ergebnis
Pflichten dauerhaft im Blick – mit MSC als offiziellem Ansprechpartner gegenüber dem BSI. Die Gesamtverantwortung bleibt bei der Geschäftsleitung – die Arbeit nicht.
Cybersicherheit · Telekommunikation

Security Zoning: Rechenzentren sauber getrennt

Ziel
Konzernweite Sicherheitsrichtlinien zur Netzwerksegmentierung in den deutschen Rechenzentren eines internationalen Telekommunikationskonzerns umsetzen – mit getrennten Entwicklungs-, Test- und Produktionsumgebungen nach ISO/IEC 27001 („Separation of environments“, „Segregation in networks“).
Unsere Rolle
Als Technology Security Consultant fachliche und technische Applikationen samt Zoneninformationen erfasst, bewertet und verdichtet – einschließlich Schatten-IT; Ergebnisse der Abstimmungen mit Fach- und Technikbereichen klassifiziert, Netzinformationen eingearbeitet und alles in die Solution Design Documents übernommen.
Ergebnis
Eine belastbare Grundlage für die Trennung von Umgebungen und Netzzonen – und ein Kunde, der MSC regelmäßig mit neuen Security-Projekten beauftragt.

Häufige Fragen

Kurz beantwortet.

Keine Rechtsberatung – aber eine klare Einordnung für Ihre Entscheidung.

Ist mein Unternehmen von NIS2 betroffen?

Das klären wir in zwei Schritten – verbindlich und dokumentiert:

  • Betroffenheitsanalyse: Ist Ihr Unternehmen in einem der 18 Sektoren der Anlagen 1 und 2 BSIG tätig und überschreitet es die Größenschwellen – ab 50 Beschäftigten oder mehr als 10 Mio. € Jahresumsatz und Bilanzsumme? Für einige Einrichtungen gilt die Pflicht unabhängig von der Größe.
  • Sektorenbetroffenheit: Zuordnung zu Sektor und Teilsektor. Daraus folgen Ihre Kategorie – besonders wichtige oder wichtige Einrichtung, ggf. Betreiber kritischer Anlagen – und welches Regelwerk zusätzlich gilt, etwa EnWG für Energie, TKG für Telekommunikation, DORA für Finanzen oder die EU-Durchführungsverordnung für digitale Dienste.
Was gilt in Deutschland konkret?

NIS2 steckt nicht nur im BSI-Gesetz. Das NIS2-Umsetzungsgesetz (in Kraft seit 6. Dezember 2025) ändert mehrere Gesetze, dazu kommt EU-Recht:

  • BSIG: Registrierung beim BSI, Risikomanagement, Meldung erheblicher Vorfälle in 24 Stunden, 72 Stunden und einem Monat.
  • EnWG (§§ 5c–5e): Energienetze und Energieanlagen – IT-Sicherheitskatalog der Bundesnetzagentur.
  • TKG für Telekommunikation sowie weitere Fachgesetze, z. B. SGB V im Gesundheitswesen.
  • EU-Durchführungsverordnung 2024/2690: gilt unmittelbar und vorrangig für digitale Anbieter wie Cloud, Rechenzentren, DNS und Managed (Security) Services.
Welche Rolle spielt die Geschäftsleitung?

Die Geschäftsleitung muss die Risikomanagementmaßnahmen billigen, ihre Umsetzung überwachen und regelmäßig an Schulungen teilnehmen. Bei Pflichtverletzungen kommt eine persönliche Haftung in Betracht.

Wie hängen NIS2 und DORA zusammen?

DORA (Digital Operational Resilience Act) gilt seit Januar 2025 als spezielleres Recht für den Finanzsektor – etwa für Banken, Versicherungen und Wertpapierfirmen sowie für deren kritische IKT-Dienstleister. Für diese Unternehmen gehen die DORA-Anforderungen den NIS2-Regeln vor.

Brauche ich eine ISO-27001-Zertifizierung?

Nicht zwingend. NIS2 verlangt wirksame Maßnahmen, keine bestimmte Zertifizierung. Ein ISMS nach ISO/IEC 27001 ist aber ein bewährter Rahmen, um die Anforderungen strukturiert zu erfüllen und nachzuweisen.

Betroffen oder nicht? Wir klären das.

Ein erstes Gespräch ist kostenlos und unverbindlich. Sie schildern die Lage, wir sagen Ihnen ehrlich, ob und wie wir helfen können.

Gespräch vereinbaren +49 8151 95969-0